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Eutin – Wegen Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner hat der Kreis Ostholstein aufgrund des Erlasses des Landes einschränkende Maßnahmen verfügt, die den Bereich des Einzelhandels und der Freizeit- und Kultureinrichtungen betreffen.

Konkret gilt ab heute (Montag, 19.4.)  zunächst einschließlich 26.4.2021 folgendes:

Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden (Click & Meet).

Aufnahme von Kontaktdaten durch die Betreiber vor Einlass Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass wartende Kundinnen und Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

Ausnahmen: Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).

Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen (zum Beispiel Kinos, Freizeitparks, Spielhallen etc.) dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Betreiberinnen und Betreiber haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren. (PM Kreis OH)

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